CISA - AGB´s Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Selbst in der Welt der Surfer gilt das Recht. Wir müssen Euch deshalb bitten, die nachfolgenden Informationen sorgfältig durchzulesen. Denn diese werden Inhalt des Vertrages zwischen Euch und der CanaryIslandsSurfAcademy.Die Canary Islands Surf Academy „CISA“ bietet Kurse für Wellenreiten in Spanien an. Das gesamte Angebot wird auf der Internet-Präsentation www.canaryislandssurfacademy.com bereit gestellt. Die CISA veranstaltet keine Reisen. Mit den Kursteilnehmern kommt kein Reisevertrag zustande, sondern lediglich ein Vertrag über die Erbringung bestimmter Leistungen, die im Rahmen der Surfkurse von der CISA erbracht werden. Alleinige Hauptleistung ist der Unterricht im Wellenreiten.
CISA selbst bietet keine Übernachtungen/Unterbringungen an, vermittelt auf Wunsch aber gerne die Unterbringung des Teilnehmers bei Dritten, z.B. in den auf der Internet-Präsenz www.canaryislandssurfacademy.com beschriebenen Unterkünften.
2. Abschluss des vertrages
Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischen Weg (e-mail/Internet) erfolgen kann, bietet der Teilnehmer der CISA den Abschluss des Surflehrvertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die auf der Internet-Präsenz www.canaryislandssurfacademy.com bereitgestellten Informationen.Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch die CISA beim Teilnehmer, die schriftlich, per Telefax oder auf elektronischen Weg (e-mail, Internet) erfolgen kann, zustande.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung durch die CISA vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot der CISA vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist der CISA die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
3. Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
Die Leistungen und Preise der CISA ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Annahmeerklärung in Verbindung mit den auf der Internet-Präsenz www.canaryislandssurfacademy.com. bereit gestellten Informationen.Die CISA stellt das komplette Material für die Surfkurse zur Verfügung. Die Nutzungskosten sind im Preis inbegriffen. Die Fahrten zu den Surfspots sind im Preis inbegriffen.
Sollten Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Vertragsschluss notwendig werden, sind diese zulässig, soweit sie nicht von CISA wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden.
4. Anzahlung, bezahlung
Mit Vertragsschluss ist die in der Annahmeerklärung bezeichnete Anzahlung ohne weitere Aufforderung fällig.Der vollständige Preis für den gebuchten Surfkurs muss bis spätestens drei Wochen vor Beginn des Kurses bei der Caja Canarias in Corralejo, zugunsten der CANARY ISLAND SURF SCHOOL S.L., Kontoinhaber: CANARY ISLAND SURF SCHOOL S.L.; Bankname: Caja Canarias; Kontonummer:2065-0169-94-30000018558; IBAN: ES45 2065-0169-9430-0001-8558; BIC/SWIFT: CECAESMM 065 eingezahlt sein.
Leistet der Teilnehmer die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ist CISA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit den Rücktrittskosten (s.u. Nr. 7) zu belasten.
Falls laut des Vertrages auf Wunsch des Teilnehmers von CISA zusätzlich eine Unterkunft bei einem Dritten vermittelt werden soll, wird der Preis für die Unterkunft grundsätzlich direkt an den Inhaber der Unterkunft gezahlt. Der Preis und die Kontoverbindung des jeweiligen Inhabers werden in diesem Fall in der Annahmeerklärung gesondert aufgeführt.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers kann der Preis der Unterkunft der Einfachheit halber auch an die CISA überwiesen werden, die diesen umgehend an den Inhaber der Unterkunft weiterleitet. In diesem Fall muss der Preis der Unterkunft bis spätestens drei Wochen vor Antritt des Surfkurses auf das oben genannte Konto der CISA überwiesen werden.
5. Pflichten des kursteilnehmers
Der Kursteilnehmer ist sich bewusst darüber, dass der Surfsport eine Extremsportart darstellt, die nicht ungefährlich ist. Er versichert dem Anbieter, dass er in entsprechender guter körperlicher Verfassung ist, den Surfsport auszuüben, insbesondere dass er über ausreichende Fähigkeiten im Schwimmen verfügt.Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Kursleiters während des Kurses stets Folge zu leisten.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit der anvertrauten Ausrüstung sorgsam umzugehen. Der Teilnehmer haftet bei Verlust oder Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstanden sind in Höhe des Zeitwertes des jeweiligen Ausrüstungsgegenstandes.
6. Haftung, Haftungsbeschränkung
CISA wird sämtliche Kurse für das Wellenreiten an sorgsam ausgesuchten und dem Leistungsstand der Teilnehmer entsprechenden Orten durchführen, so dass die Wahrscheinlichkeit für Unfälle und Verletzungen extrem gering ist.CISA haftet jedoch nicht für die körperliche Unversehrtheit der Teilnehmer, wenn die Verletzung derselben nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten der Kursleiter beruht.
Insbesondere haftet CISA dann nicht, wenn die Teilnehmer den Weisungen der Kursleiter nicht Folge leisten bzw. zuwider handeln.
Die vertragliche Haftung von CISA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist jedenfalls auf den dreifachen Kurspreis begrenzt, soweit die Schäden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Die deliktische Haftung von CISA für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Kurspreis begrenzt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und je Kurs.
Die CISA haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen anderer, die lediglich auf Wunsch des Teilnehmers durch CISA vermittelt wurden (z.B. Unterbringung).
7. Rücktritt vom Vertrag, Eintreten Dritter in den Vertrag, Kündigung durch CISA
Der Teilnehmer kann bis Beginn des Kurses ohne Nennen von Gründen jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber der CISA schriftlich oder elektronisch (Telefax, e-mail) erklärt werden und wird wirksam mit Eingang der Erklärung bei CISA. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Erklärung bei CISA.Tritt der Teilnehmer vor Kursbeginn zurück, verliert CISA den Anspruch
auf Bezahlung des Kurspreises. Stattdessen kann CISA unter Berücksichtigung
der für gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die für gewöhnlich mögliche
anderweitigen Verwendung der Kursleistungen folgende pauschalierte Entschädigungen
verlangen:
Bis 30 Tage vor Kursbeginn: 5% des Kurspreises
Bis 15 Tage vor Kursbeginn: 25% des Kurspreises
Bis 10 Tage vor Kursbeginn: 50% des Kurspreises
Bis 8 Tage vor Kursbeginn: 100% des Kurspreises.
Die Zahlung von 100% des Kurspreises bei einem Rücktritt ab 8 Tage vor Kursbeginn
beruht darauf, dass in dieser kurzen Zeit von CISA keine anderweitige Verwendung
der Kursleistung gefunden werden kann.
CISA weist darauf hin, dass ein Nichtantritt des Kurses ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt gilt, sondern in diesem Fall der Teilnehmer zur vollen Bezahlung seines Kurspreises verpflichtet bleibt.
Dem Teilnehmer bleibt die Möglichkeit, nachzuweisen, dass CISA überhaupt kein, oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
Sollte der Kurspreis vor der jeweiligen Frist schon vollständig oder teilweise über den Betrag der Stornierungskosten hinausgehend entrichtet worden sein, wird der Differenzbetrag von CISA innerhalb von sieben Arbeitstagen rücküberwiesen.
Bis zum Beginn des Kurses kann kostenfrei eine andere Person an die Stelle des Teilnehmers treten, welche vom Teilnehmer gestellt werden muss. Der Vertrag mit diesem Dritten kommt zustande durch Antrag und Annahme gemäß Nr. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. CISA erhebt hierfür keine Umbuchungsgebühren. Für die Bezahlung des Kurspreises haften in diesem Fall der eingetretene Dritte und der vormalige Teilnehmer gesamtschuldnerisch.
CISA kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer den Anweisungen der Kursleiter
nicht Folge leistet und insbesondere die Sicherheitshinweise vorsätzlich
oder grob fahrlässig nicht beachtet. Im Fall einer Kündigung aus wichtigem
Grund kann der Teilnehmer nach einer Abmahnung durch die Kursleiter von
der weiteren Teilnahme an dem Kurs ausgeschlossen werden und verliert zugleich
jeden Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.
8. Ausschluss von ansprüchen
Sämtliche Ansprüche, mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung, sind binnen eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Ende des Kurses geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber CISA unter der Anschrift: C/ Lentisco, 4, 35660 Corralejo/La Cappellania, Fuerteventura, Islas Canarias erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, falls er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.9.Nebenabreden, Gerichtsstand, Sonstiges
Kurzfristige Änderungen des Kursprogramms können vor Ort auf Wunsch der Teilnehmer mit dem jeweiligen Kursleiter der CISA vereinbart werden und gelten auch ohne schriftliche Bestätigung. Mündliche Nebenabreden sollen möglich sein, um den individuellen Charakter der einzelnen Surfkurse zu gewährleisten.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
Für Klagen von Teilnehmern gegen die CISA ist der Gerichtsstand Corralejo. Für Klagen von CISA gegen Teilnehmer ist der jeweilige Wohnsitz des Reiseteilnehmers Gerichtsstand, sofern er seinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, andernfalls ist der Gerichtsstand ebenfalls Corralejo.
Stand: Mai 2008
Offizielle Partner der Oneill-Surfschool
Federación Canaria de Surf